
Das Dokument mit den rechtlichen Definitionen soll die in den AGB und der DPA verwendete Terminologie einfach und verständlich machen. Auch wenn sich die DSwiss AG bemüht, eine klare und zugängliche Sprache zu verwenden, erfordern gewisse Bestimmungen juristische Fachbegriffe, um Präzision und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Aus praktischen Gründen gilt jede Bezugnahme auf den Singular auch als Bezugnahme auf den Plural und umgekehrt. Wenn Sie SecureSafe Classic Kunde sind, gelten diese Bestimmungen nicht für Sie.
Dieses Dokument wird in mehreren Sprachen bereitgestellt. Im Falle von Abweichungenoder Widersprüchen gilt die englische Version als massgeblich und rechtlich bindend.
Abonnementgebühr bezeichnet die Gebühr, die der Kunde regelmässig für die erbrachten SaaS-Services entrichtet.
Abrechnungsintervall bezeichnet den Zeitabstand zwischen den Rechnungen, die DSwiss dem Kunden stellt.
Administrator bezeichnet die Person, die die Services für den Kunden verwaltet, steuert oder kontrolliert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bezeichnet die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschliesslich der Bestimmungen in den Anhängen, die Kunden akzeptieren müssen, um Services von DSwiss zu beziehen, und die unter www.securesafe.com/de/general-terms-and-conditions abrufbar sind.
Anwendbare Datenschutzgesetze bezeichnet die Datenschutzgesetze, deren Einhaltung die Parteien vereinbaren, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).
Ausfallzeit bezeichnet den Zeitraum, in dem die Produkt-Services von DSwiss nicht verfügbar sind und nicht auf Anfragen des Kunden reagieren. Wartungsbedingte Ausfallzeiten, ob geplant oder notfallbedingt, sowie durch den Kunden verursachte Ausfallzeiten sind in der Berechnung der Ausfallzeit nicht enthalten.
Betroffene Person bezeichnet eine Einzelperson, deren Daten verarbeitet werden.
Customer-Support-Anfrage bezeichnet die Kontaktaufnahme des Kunden mit DSwiss zwecks Support bezüglich der vom Kunden erworbenen Services.
Datenverarbeitungsvereinbarung bezeichnet die zwischen den Parteien geschlossene Datenverarbeitungsvereinbarung.
Dienstleistungsauftrag bezeichnet die massgebliche, von beiden Parteien schriftlich akzeptierte Bestellung, die ausgeführt werden soll. Sie umfasst die erworbenen Services, zu deren Lieferung DSwiss verpflichtet ist, sowie die vereinbarten Gebühren, zu deren Zahlung der Kunde verpflichtet ist.
Downgrade bezeichnet die Reduktion von einem höherwertigen Produkt- oder Support-Tarif auf einen niedrigeren Tarif innerhalb des massgeblichen Vertrags. Ein Downgrade unterscheidet sich von einer Kündigung.
Downgrade-Dienstleisungsauftrag bezeichnet den neuen Dienstleistungsauftrag, welche die Parteien unterzeichnen, wenn der Kunde ein Downgrade verlangt.
DSwiss bezeichnet die Gesellschaft DSwiss AG mit Sitz an der Flurstrasse 64, 8048 Zürich, Schweiz, mit der Handelsregisternummer CH-020.3.029.787-6 und der MWST-Nummer CHE-112.888.238.
Einrichtungsgebühr bezeichnet die Gebühr, die der Kunde für die Einrichtung des Service durch DSwiss auf den Räumlichkeiten des Kunden entrichtet.
Endnutzer bezeichnet Kunden des Kunden sowie Mitarbeitende, Beauftragte und Berater des Kunden, die Services von DSwiss nutzen.
Erhebliche Beeinträchtigung bezeichnet erhebliche Einschränkungen und/oder Störungen, welche die Fähigkeit des Kunden, sein Geschäft mit den von DSwiss erbrachten Services zu betreiben, negativ beeinträchtigen.
Erster Dienstleistungsauftrag bezeichnet den von beiden Parteien für die Erstlaufzeit des Vertrags unterzeichnete Dienstleistungsauftrag Der Erste Dienstleistungsauftrag bildet die rechtliche Grundlage dieses gesamten Vertrags. Die Parteien können die Erste Service Order durch Ausführung einem neuen begleitenden Dienstleistungsauftrag ändern, was ein Upgrade oder Downgrade der erbrachten Services bewirken kann.
Erstlaufzeit bezeichnet den ersten Zeitraum nach dem Vereinbarten Startdatum, während dessen dieser Vertrag ohne Kündigung, mit Ausnahme einer Kündigung aus wichtigem Grund, in Kraft bleibt.
Gebühr bezeichnet den Preis, der dem Kunden für die Einrichtung, das Abonnement, die Nutzung und/oder die allgemeine Bereitstellung der von DSwiss erbrachten Services in Rechnung gestellt wird.
Geheimhaltungsvereinbarung bezeichnet eine Vereinbarung, in der sich die Parteien verpflichten, Vertrauliche Informationen, die zwischen den Parteien zum Zweck der Geschäftsbeziehung ausgetauscht wurden, nicht offenzulegen.
Geschäftszeiten bezeichnet den Zeitraum, in dem die Mitarbeitenden von DSwiss arbeiten und auf Support-Anfragen des Kunden reagieren.
Kunde bezeichnet die juristische Person oder die natürliche Person, die SaaS- oder professionelle Dienstleistungen erwirbt und im Kundenkonto, auf den Rechnungen und im Dienstleistungsauftrag aufgeführt ist.
Kunden-Support bezeichnet die reaktive Reaktion des Customer-Support-Teams auf ein vom Kunden über das Customer-Support-Kontaktformular eingereichtes Support-Anliegen.
Kündigungsfrist bezeichnet die festgelegte Frist, die für die Kündigung des Vertrags oder für Änderungen am Vertrag, z. B. ein Downgrade, erforderlich ist.
Mahnung bezeichnet eine formelle Mitteilung von DSwiss an den Kunden, der gegen die Zahlungsverpflichtung gemäss einer Rechnung verstösst, in der auf die Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen und die möglichen Konsequenzen bei fortgesetzter Nichteinhaltung hingewiesen wird.
Messzeitraum bezeichnet den Zeitrahmen, innerhalb dessen die Produkt- oder Support-Verfügbarkeit gemessen wird. Der Messzeitraum ist auf einen Kalendermonat festgelegt.
Notfall-Wartungsfenster bezeichnet den Zeitraum, in dem DSwiss ungeplante, ad hoc durchgeführte Wartungsarbeiten an den Produkt-Services aus Leistungs- und Sicherheitsgründen vornimmt. Die Ankündigungsfrist für Notfall-Wartungsfenster beträgt, soweit möglich, vierundzwanzig (24) Stunden im Voraus.
Nutzungsgebühr bezeichnet die Gebühr, die der Kunde für jede Nutzung des Service entrichtet.
Partei bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die diesen Vertrag mit DSwiss abschliesst, sowie DSwiss selbst.
Personendaten bezeichnet Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen.
Plan bezeichnet das Paketmodell, das DSwiss für sein Produkt und seinen Support verwendet.
Plattform bezeichnet Technologie oder Software.
Premium-Gebühr bezeichnet die Gebühr, die für den Bezug von professionellen Dienstleistungen entrichtet wird.
Produkt bezeichnet die standardmässigen, plattformbasierten Lösungen von DSwiss für den sicheren Austausch und die sichere Speicherung von Daten.
Produkt-Services bezeichnet die von DSwiss erbrachten Dienstleistungen, einschliesslich standardmässiger plattformbasierter Lösungen für den sicheren Austausch und die sichere Speicherung von Daten.
Produktverfügbarkeit bezeichnet die Zugänglichkeit und Funktionsfähigkeit des Produkts für den vorgesehenen Zweck.
Professionelle Dienstleistungen sind einmalige, frei wählbare Dienstleistungen ausserhalb der SaaS-Services gemäss Ziffer 5.2.
Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum zwischen der Anfrage eines Kunden und dem Zeitpunkt, zu dem ein Mitarbeitender von DSwiss die Anfrage bestätigt.
SaaS-Services bezeichnet Services, die DSwiss dem Kunden im Rahmen eines Abonnements gewährt.
Schadsoftware bezeichnet jegliche Software, Programme, Codes, Skripte oder anderes Material, die dazu bestimmt oder vorgesehen sind, Systeme, Netzwerke oder Daten zu stören, zu beschädigen, zu schädigen oder sich unbefugten Zugang dazu zu verschaffen. Dies umfasst unter anderem Viren, Würmer, Trojaner, Spyware, Adware, Ransomware sowie jeglichen anderen schädlichen oder eindringenden Code oder Inhalt.
Service Credit bezeichnet den Mechanismus, mittels dessen der Kunde für Verletzungen des Service Level Agreement entschädigt wird.
Service Level Agreement (oder SLA) bezeichnet die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung über das Dienstleistungsniveau.
Service-Credit-Anspruch bezeichnet den Rechtsbehelf, den der Kunde geltend machen kann, falls DSwiss die zugesicherte Produktverfügbarkeit nicht einhält.
Services bezeichnet sowohl SaaS- als auch professionelle Dienstleistungen, die DSwiss Kunden gegen Gebühr anbietet.
Sicherheitsmassnahmen bezeichnet die technischen und organisatorischen Massnahmen, deren Einhaltung DSwiss zum Schutz der Daten des Kunden bei deren Verarbeitung sicherstellt.
Subunternehmer bezeichnet einen externen Dritten, den DSwiss zur Aufrechterhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Leistungen beizieht.
Support bezeichnet die Unterstützung, die DSwiss dem Kunden im Zusammenhang mit den Services im Rahmen des Vertrags leistet.
Support-Dienstleistungen bezeichnet wissensbasierte Dienstleistungen, die den Kunden bei der Nutzung der von ihm erworbenen Produkt-Services unterstützen.
Support-Verfügbarkeit bezeichnet die unterschiedlichen Zugänglichkeiten und Reaktionsfähigkeiten des Supports, den DSwiss dem Kunden bietet.
Tochtergesellschaft bezeichnet eine Gesellschaft, die im Eigentum und/oder unter der Kontrolle von DSwiss steht. Die in diesem Vertrag genannte Tochtergesellschaft hat ihren Sitz am Beloura Office Park, Ed. 3 - Escritório 1, Quinta da Beloura, 2710-693, Sintra, Portugal.
Upgrade bezeichnet die Erhöhung von einem niedrigeren Produkt- oder Support-Tarif auf einen höherwertigen Tarif innerhalb des massgeblichen Vertrags.
Upgrade-Dienstleistungsauftrag bedeutet, dass ein bestehender Dienstleistungsauftrag durch einen solche Upgrade-Dienstleistungsauftrag geändert wird, welche von beiden Parteien unterzeichnet werden muss, um gültig zu sein. Der Upgrade-Dienstleistungsauftrag ersetzt die bestehenden Dienstleistungsaufträge nicht, sondern ändert sie und bildet einen integralen Bestandteil derselben.
Vereinbartes Startdatum bezeichnet das konkrete Datum, an dem beide Parteien einvernehmlich vereinbart haben, dass a) das Liefer- bzw. Ausführungsdatum für wissensbasierte professionelle Dienstleistungen beginnt; und/oder b) die plattformbasierten professionellen Dienstleistungen ihre Ausführung aufnehmen sollen, und/oder c) die SaaS-Dienstleistungen dem Kunden zur Verfügung stehen sollen.
Verlängerungslaufzeit bezeichnet den zusätzlichen Zeitraum, während dessen der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit gemäss der gegenseitigen Vereinbarung der Parteien unter Ziffer 10.2 in Kraft bleibt.
Vertrag bezeichnet die gesamte vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien, bestehend aus (1) den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Anhängen, (2) den Dienstleistungsaufträgen und (3) der Datenverarbeitungsvereinbarung.
Vertragskonditionen bezeichnet bestimmte, von den Parteien vereinbarte Fristen, wie die Erstlaufzeit, die Kündigungsfrist oder die Verlängerungslaufzeit.
Vertrauliche Informationen bezeichnet sämtliche Informationen, die die offenlegende Partei der empfangenden Partei zur Verfügung stellt oder bereits zur Verfügung gestellt hat, unabhängig davon, ob solche Informationen schriftlich, mündlich oder auf andere Weise offengelegt wurden oder werden. Nicht als Vertrauliche Informationen gelten Informationen, die a) zum Zeitpunkt der Offenlegung aufgrund von Umständen, die keine Verletzung der Geheimhaltungsvereinbarung oder einer Geheimhaltungsvereinbarung mit einem Dritten darstellten, bereits öffentlich zugänglich waren oder sind; b) der empfangenden Partei bereits bekannt waren, bevor sie ihr von der offenlegenden Partei offengelegt wurden; oder c) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne Vertrauliche Informationen zu verwenden.
Wartungsfenster bezeichnet den Zeitraum, in dem DSwiss aus Gründen der Sicherheit, Leistung oder Funktionsänderungen reguläre Wartungsarbeiten an den Produkt-Services durchführt. Die Ankündigungsfrist für Wartungsfenster beträgt mindestens eine (1) Woche im Voraus.
Wissen bezeichnet die Fachkenntnis oder Vermittlung von Informationen.
Zahlungseinzugsmethode bezeichnet das Verfahren, mit dem die Parteien den Transfer von Geldmitteln vom Kunden zu DSwiss veranlassen. Dies kann entweder automatisiert oder per Überweisung erfolgen.
Zahlungsfrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen der Kunde verpflichtet ist, die Rechnung zu begleichen.
Zahlungsmethode bezeichnet die Zahlungsoptionen, die der Kunde beim Erwerb von Services wählen kann, z. B. Kreditkarte, Lastschrift, Banküberweisung, PayPal usw.